Nein zum Zuger Waldgesetz!

Das revidierte Waldgesetz schränkt alle BikerInnen massiv ein. Im Vergleich zum bestehenden Zustand (Status Quo) sollen zu viele der existierenden Wege und Trails verboten werden, was ein ausgewogenes Miteinander erschwert. Alle Zuger Bike Vereine setzen sich für einen Wald MIT - und nicht ohne - BikerInnen ein. Deshalb haben wir erfolgreich das Referendum ergriffen und stimmen am 24. November NEIN zum revidierten Waldgesetz.

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Erklärvideo

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Gute Gründe gegen das revidierte Waldgesetz

Die aufgelisteten Gründe beziehen sich auf den Waldgesetz-Zusatz im Artikel 9 Abs. 3 «Radfahren ist nur auf Waldstrassen sowie auf den im Richtplan bezeichneten Mountainbike-Routen erlaubt.». Bei den anderen Gesetzesartikeln sehen wir keinen Diskussionsbedarf.

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